Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann nur eine natürliche Person werden.
Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zurichten.
Aufnahmeantrag zum download als pdf
Jeder Bootseigner hat zu seinem Boot einen passenden Bootswagen sowie einen Fingersteg für den Wasserplatz bei Beginn der Mitgliedschaft zu stellen, so dass keine Gefahr für andere Boote und Mitglieder zu erwarten ist, ferner ist eine Bootshaftpflicht abzuschließen.
Es werden Segelbootsgrößen bis 12,00 m Länge x 3,70 m Breite aufgenommen.
Anmeldung für die SVFH-Yachtliste zum download als pdf
Die Aufnahme der Mitgliedschaft beinhaltet eine Probezeit von zwei Jahren.
Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge ergeben sich aus der Beitragsordnung.
Beitragsordnung zum download als pdf

Die aktuelle Tide