Brandschutzhinweise für Wassersportvereine
Inhalt: 
- Problemschilderung
- Erkenntnisse
- Fazit
- Brandschutzhinweise
1. Problemschilderung
Das zu betrachtende Objekt umfasst vier Lagerhallen von je ca. 100m x 50m (5000 m²) Fläche.
In diesen Lagerhallen werden Sport-, Motor- und Segelboote über die Wintermonate untergebracht. Zudem wird die Zeit in den Hallen zur Reparatur, zur Instandsetzung und zum Ausbauen der Boote genutzt.
Nun stellt sich die Frage, wie man ein mögliches Schadensereignis, in diesem Falle der Gefahr eines Brandes, vorbeugen kann.
2. Erkenntnisse
Da auch im Winter auf den Booten brandgefährliche Stoffe, Gasflaschen und Batterien gelagert und benutzt werden, sowie bei Reparaturarbeiten verwendete Materialien wie z.B. GFK, Stahl und Holz Anwendung finden, ist auf den Brandschutz ein erhöhtes Augenmerk zu richten.
Ferner sind als zusätzliche Gefahren Betriebsstoffe, Reinigungs- und Pflegemittel, sowie Seenot/Rettungsmittel in Betracht zu ziehen.
Bei Reparaturarbeiten werden unter anderen folgende Arbeiten durchgeführt:
- das Schweißen von Stahlteilen
- Brennarbeiten
- das Schleifen von Holz und Stahl
- der Umgang mit verschiedensten leichtentzündlichen Farben und Lösungsmitteln eine Vielzahl anderer feuergefährlicher Arbeiten
Schon die oben genannten Punkte machen deutlich, wie gefährlich der Umgang mit offenem Feuer ist. Eine große Brand- und Explosionsgefahr geht auch von Arbeiten aus, bei denen Funkenflug entsteht.
"Wie schnell kann es passieren, dass jemand am Vormittag an seinem Holzboot Schleifarbeiten ausgeführt, den Bereich nicht richtig gesäubert hat und am Nachmittag an einem Boot nebenan geschweißt wird. Allein die Funken beim Schweißen können die Schleifrückstände entzünden".
In den Hallen stehen die Boote dicht zusammen, so dass bei einem Brand ein Übergreifen auf andere Boote und gegebenenfalls auf die gesamte Halle höchst wahrscheinlich ist. Es besteht für Laien lediglich die Möglichkeit, einen Brand in der ersten Ausbruchphase effektiv zu bekämpfen.
3. Fazit
Um einen möglichen Brandausbruch zu verhindern, ist es notwendig, dass alle Beteiligten sich an Brandschutzregeln halten.
Es ist sicherlich nicht immer leicht und auch nicht für jeden nachvollziehbar die Auflagen zu befolgen, aber wenn es erst einmal zu einem solchen Ereignis gekommen ist, ist jede Einsicht zu spät.
Auch auf Grund der Belegungsdichte in den Hallen wird es nicht möglich sein, in einem schnellen, ausreichendem Zeitraum ein in Brand geratenes Boot aus einer Halle zu entfernen, sodass es unweigerlich zum Verlust der Boote, wenn nicht sogar der Verlust der gesamten Halle kommen wird.
Das "Retten" von Booten im Brandfall ist auf jeden Fall zu unterlassen, da das Einatmen des giftigen Brandrauches innerhalb von 2 - 3 Atemzügen zu Bewusstlosigkeit oder zum Tod führt.
4. Brandschutzhinweise
- Brandverhütung
- Flucht und Rettungswege
- Melde und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Brand melden
- Löschversuche unternehmen
4.1. Brandverhütung
- Gas-, Strom- und Kraftstoffleitungen auf Booten, wenn vorhanden, absperren und sichern
- Brennbare Abfälle unverzüglich entsorgen
- Elektrische Geräte und Anlagen sind entsprechend den
- Betriebsanweisungen zu betreiben
- Arbeiten an elektrischen Anlagen mit größter Sorgfalt durchführen
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten nur in dafür vorgesehenen
- Räumen oder Plätzen im Freien
- Die Mengen brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz auf ein unbedingt benötigtes Minimum beschränken
- Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen, falls vorhanden, nicht zustellen
- Bei Schweiß-, Löt-, und Trennarbeiten für einen gesonderten Brandschutz sorgen (Bereitstellen von Feuerlöschern, Wassereimern oder dergleichen)
- Beim Verlassen der Arbeitstätte Batterien abklemmen und die
- Pole mit Schutzkappen sichern
- Beim Verlassen der Arbeitsstätte Gasflaschen schließen und sichern
- Farb- und Verdünnungsbehälter (Flaschen o.ä.) gut verschließen
- Putzlappen, die mit Lösungsmitteln behaftet sind, aus der Halle entfernen oder in geeignete Abfallbehältnisse (z.B. Metalleimer mit Metalldeckel) entsorgen
4.2. Flucht- und Rettungswege
- Vorhandene Flucht- und Rettungswege freihalten
- Aufstellflächen für die Feuerwehr beachten
Schilder für Flucht- und Rettungswege gut sichtbar anbringen
- Flucht- und Rettungspläne erstellen
4.3. Melde- und Löscheinrichtungen
- Feuermelder, Meldestellen und Telefone, wenn vorhanden, nicht verstellen
- Wandhydranten, Feuerlöscher und Rettungsdecken in erreichbarer Nähe vorhalten und nicht verstellen
4.4. Brand melden
Folgende Informationen sind für die Feuerwehr wichtig:
- WER meldet ?
- WAS ist passiert ?
- WIE VIELE sind verletzt ?
- WO ist etwas passiert ?
- Warten auf Rückfragen !
4.5. Verhalten im Brandfall
- RUHE BEWAHREN !!
- Brand telefonisch über den Notruf 112 melden
- Mitarbeiter warnen
- Gefahrenbereiche möglichst in gebückter Haltung sofort verlassen
- Wenn möglich, weitere Personen in Sicherheit bringen
- Brandrauch nicht einatmen
- Die Feuerwehr einweisen
4.6. Löschversuche unternehmen
- Löschversuche nur dann unternehmen, wenn die eigene
- Person oder andere dadurch nicht gefährdet sind
- Bei Löschversuchen muss der Rückzugsweg freigehalten werden
- Brennende Personen immer sofort ablöschen
Dirk Hering, Feuerwehr Castrop-Rauxel
Jens Völtz, Berufsfeuerwehr Bremen

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