Brandschutzhinweise für Wassersportvereine

Inhalt: Brandschutz

  1. Problemschilderung
  2. Erkenntnisse
  3. Fazit
  4. Brandschutzhinweise

1. Problemschilderung

Das zu betrachtende Objekt umfasst vier Lagerhallen von je ca. 100m x 50m (5000 m²) Fläche.

In diesen Lagerhallen werden Sport-, Motor- und Segelboote über die Wintermonate untergebracht. Zudem wird die Zeit in den Hallen zur Reparatur, zur Instandsetzung und zum Ausbauen der Boote genutzt.

Nun stellt sich die Frage, wie man ein mögliches Schadensereignis, in diesem Falle der Gefahr eines Brandes, vorbeugen kann.

2. Erkenntnisse

Da auch im Winter auf den Booten brandgefährliche Stoffe, Gasflaschen und Batterien gelagert und benutzt werden, sowie bei Reparaturarbeiten verwendete Materialien wie z.B. GFK, Stahl und Holz Anwendung finden, ist auf den Brandschutz ein erhöhtes Augenmerk zu richten.

Ferner sind als zusätzliche Gefahren Betriebsstoffe, Reinigungs- und Pflegemittel, sowie Seenot/Rettungsmittel in Betracht zu ziehen.

Bei Reparaturarbeiten werden unter anderen folgende Arbeiten durchgeführt:

Schon die oben genannten Punkte machen deutlich, wie gefährlich der Umgang mit offenem Feuer ist. Eine große Brand- und Explosionsgefahr geht auch von Arbeiten aus, bei denen Funkenflug entsteht.

"Wie schnell kann es passieren, dass jemand am Vormittag an seinem Holzboot Schleifarbeiten ausgeführt, den Bereich nicht richtig gesäubert hat und am Nachmittag an einem Boot nebenan geschweißt wird. Allein die Funken beim Schweißen können die Schleifrückstände entzünden".

In den Hallen stehen die Boote dicht zusammen, so dass bei einem Brand ein Übergreifen auf andere Boote und gegebenenfalls auf die gesamte Halle höchst wahrscheinlich ist. Es besteht für Laien lediglich die Möglichkeit, einen Brand in der ersten Ausbruchphase effektiv zu bekämpfen.

3. Fazit

Um einen möglichen Brandausbruch zu verhindern, ist es notwendig, dass alle Beteiligten sich an Brandschutzregeln halten.

Es ist sicherlich nicht immer leicht und auch nicht für jeden nachvollziehbar die Auflagen zu befolgen, aber wenn es erst einmal zu einem solchen Ereignis gekommen ist, ist jede Einsicht zu spät.
Auch auf Grund der Belegungsdichte in den Hallen wird es nicht möglich sein, in einem schnellen, ausreichendem Zeitraum ein in Brand geratenes Boot aus einer Halle zu entfernen, sodass es unweigerlich zum Verlust der Boote, wenn nicht sogar der Verlust der gesamten Halle kommen wird.

Das "Retten" von Booten im Brandfall ist auf jeden Fall zu unterlassen, da das Einatmen des giftigen Brandrauches innerhalb von 2 - 3 Atemzügen zu Bewusstlosigkeit oder zum Tod führt.

4. Brandschutzhinweise

  1. Brandverhütung
  2. Flucht und Rettungswege
  3. Melde und Löscheinrichtungen
  4. Verhalten im Brandfall
  5. Brand melden
  6. Löschversuche unternehmen

4.1. Brandverhütung

4.2. Flucht- und Rettungswege

4.3. Melde- und Löscheinrichtungen

4.4. Brand melden

Folgende Informationen sind für die Feuerwehr wichtig:

4.5. Verhalten im Brandfall

4.6. Löschversuche unternehmen

Erstellt durch:
Dirk Hering, Feuerwehr Castrop-Rauxel
Jens Völtz, Berufsfeuerwehr Bremen